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Die Drohne im Reisegepäck

Von Oliver Zwahlen

Seit Jahren erfreuen sich private Drohnen einer wachsenden Beliebtheit. Kein Wunder, dass immer mehr auch den Weg ins Reisegepäck finden. Doch gerade im Ausland gibt es eine Reihe von Fallstricken, die jeder Pilot kennen sollte.

Wer träumt nicht davon, das perfekte Foto aus dem Urlaub mit nach Hause zu bringen oder sich vielleicht sogar auf YouTube einen Namen zu machen mit eindrücklichen Reisevideos. Eine Drohne im Gepäck gilt schon fast als Voraussetzung. Doch die Zeiten, in denen Piloten einfach drauflosfliegen konnten, sind vorbei. In immer mehr Ländern wird die Nutzung von Drohnen streng reguliert. Dass die gesetzlichen Bestimmungen je nach Reiseziel höchst unterschiedlich festgelegt wurden, macht alles zusätzlich kompliziert. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Drohnenpiloten achten müssen, wenn sie im Urlaub keine bösen Überraschungen erleben wollen.

Die Wahl der richtigen Reisedrohne
Die erste Herausforderung ist die Wahl des passenden Fluggeräts. Wichtigstes Kriterium ist das Gewicht: Je kleiner und leichter eine Drohne ist, desto besser passt sie ins Gepäck. Idealerweise sollte sie nicht mehr als zwei Kilo wiegen, da in vielen Ländern für diese Gewichtsklasse weniger strenge Regeln gelten und unter Umständen sogar die Registrierungspflicht entfällt.

Andrerseits: Je leichter eine Drohne ist, desto anfälliger reagiert sie auf Windstösse. Ausserdem haben schwerere Drohnen meistens mehr Features, wie etwa hochklappbare Landefüsse, was das Schwenken der Kamera und somit mehr Möglichkeiten beim Filmen erlaubt. Bei der Kamera ist darauf zu achten, dass sie mit 4K auflöst. Der Grund: Bei manchen Flugmanövern, wie zum Beispiel schnellem Vorwärtsfliegen, können die Propellerarme ins Bild kommen. Bei einer hinreichend hohen Auflösung lassen sich störende Bereiche am Rand problemlos wegschneiden.

Die Einreisebestimmungen beachten
Reisende mit Drohne tun gut daran, sich im Vorfeld mit den rechtlichen Bestimmungen am Reiseziel auseinanderzusetzen. In einigen beliebten Reiseländern wie zum Beispiel Indien, Marokko oder Ägypten sind Drohnen generell verboten und werden gleich bei der Einreise konfisziert. Häufig wird jedoch nur vorgeschrieben, die Drohne vor der Einreise zu registrieren. Die entsprechenden Formulare können in der Regel problemlos im Internet heruntergeladen werden.

Zudem kann es sich lohnen, nach Erfahrungen anderer Reisender zu suchen. Letztes Jahr war beispielsweise im Iran ein deutscher Youtuber wegen Spionage-Verdachts mehrere Wochen lang an der Ausreise gehindert worden.

Die Beförderungsbedingungen
Vor dem Abflug sollten sich Reisende mit den Beförderungsbedingungen ihrer Fluggesellschaft auseinandersetzen. Das Wichtigste: Akkus dürfen wegen der Brandgefahr ausschliesslich im Handgepäck befördert werden. Die genauen Bestimmungen zum Umgang mit den Akkus variieren trotz IATA-Regeln von Fluglinie zu Fluglinie.

Der Rest der Drohne darf eingecheckt werden. Da die Gepäckzentren in den Flughäfen allerdings teilweise ruppig mit den Koffern umgehen, empfiehlt es sich, die Drohne mit in die Kabine zu nehmen. Es gibt spezielle Rucksäcke, die den üblichen Handgepäck-Abmessungen entsprechen.

Die passende Versicherung wählen
Die private Haftpflichtversicherung bietet Drohnenpiloten keinen ausreichenden Schutz. Wer noch keine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte dies spätestens vor der Abreise tun, da viele Länder bei der Einreise einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Bei der Haftpflichtversicherung ist auf eine hinreichend hohe Deckung zu achten, da Unfälle mit Personenschaden schnell sehr teuer werden können. Experten empfehlen eine Deckung von etwa 5 Millionen Franken. Wer mit seinen Drohnenaufnahmen Geld verdienen möchte, benötigt eine teurere Versicherung für kommerzielle Anbieter.

Der Umgang vor Ort
Das Thema Drohnen ist vielerorts emotional aufgeladen. Einige stören sich am Lärm, andere fürchten, in ihrer Privatsphäre verletzt zu werden. Zwar ist die Furcht in den meisten Fällen unbegründet, da sich mit einer handelsüblichen Kamera ab einer gewissen Flughöhe ohnehin niemand erkennen lässt. Trotzdem sollten Piloten auf solche Vorbehalte Rücksicht nehmen und am besten filmen, wenn wenige Personen vor Ort sind.

Ideal sind die frühen Morgenstunden, da dann nicht nur wenig Menschen unterwegs sind, sondern auch die Lichtverhältnisse besonders gut sind. Mit speziellen Apps lässt sich vorher prüfen, wann das gewünschte Motiv optimal ausgeleuchtet und wann eine besonders schöne Lichtstimmung zu erwarten ist. Nicht zuletzt sind regionale Flugverbote zu beachten. Flughäfen, Gefängnisse, Regierungsgebäude und Ähnliches sind fast überall No-go-Gebiete. Auch in Naturschutzgebieten und beliebten Touristenattraktionen sind Einschränkungen immer häufiger zu finden.

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